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Beitragsordnung

 

Jahreshaushalteinkommen

Beitragssatz

0,00 €

25,00 €

von €

bis €

1

5.000

49,00

5.001

7.500

57,00

7.501

10.000

64,00

10.001

12.500

75,00

12.501

17.500

83,00

17.501

22.500

93,00

22.501

27.500

105,00

27.501

35.000

125,00

35.001

42.500

150,00

42.501

50.000

180,00

50.001

57.500

210,00

57.501

72.500

245,00

72.501

87.500

280,00

87.501

105.500

320,00

105.501

125.000

360,00

125.001

darüber

400,00


 




Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 € (sind bei Ehepartnern beide Mitglied, ist die Aufnahmegebühr jedoch nur durch einen Ehepartner zu entrichten). Grundlage für die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist das jährliche Haushalteinkommen (= Einnahmen i.S.d. § 8 EStG).

Das Erlassen der Beitragspflicht kann nur mit Zustimmung des Vorstands erfolgen.

Die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%.

Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

Die Beitragsordnung ist in den Beratungsstellen zur Einsichtnahme für Mitglieder auszulegen.

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